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Newsletter IGE | IPI

28. September 2023

 
 

Newsletter 2023/07 Patente und Designs

 

Sehr geehrte Damen und Herren


Es freut uns, Ihnen die Juli/Aug./Sept.-Ausgabe des Newsletters Patente und Designs zu senden.


01 Erteiltes europäisches Patent und Änderung des Schweizer Registers 
02 Online Registeränderung: Hinweis zur Änderung der Verfahrenssprache in Patent- und Designsachen 

 

01 Erteiltes europäisches Patent und Änderung des Schweizer Registers

 

Die Sektion Anmeldung und Register, welche Anfragen betreffend aller Schutztitel bearbeitet, erhält regelmässig Registeränderungsanträge für europäische Patente, die noch nicht erteilt wurden, deren vorgesehenes Erteilungsdatum dem Patentinhaber aber bekannt ist. Das IGE weist darauf hin, dass es diese Änderungsanträge nicht bearbeiten kann: weil das Patent noch nicht erteilt ist, ist es nicht im Schweizer Patentregister eingetragen, weshalb auch keine Änderungen vorgenommen werden können. Da das IGE ungültige Registeränderungsanträge nicht zurückbehalten kann, muss der Änderungsantrag erneut gestellt werden, sobald die Erteilung im Register eingetragen ist. Wir empfehlen Ihnen daher, den Antrag nach dem vom EPA mitgeteilten Erteilungsdatum erneut zu stellen oder auf www.swissreg.ch, respektive demnächst in der Datenbank https://database.ipi.ch, eine Überwachung bezüglich Patenten, die demnächst erteilt werden sollen, zu programmieren. 

 

Falls Sie weitere Informationen über unsere Datenbank database.ipi.ch wünschen, kontaktieren Sie uns unter

info@ipi.ch. Wir helfen Ihnen gerne weiter. 
 

02 Online Registeränderung: Hinweis zur Änderung der Verfahrenssprache in Patent- und Designsachen

 

Wir konnten Sie im Juni-Newsletter dieses Jahres darauf hinweisen, dass künftig Online-Registeränderungen auch für Patente und Designs möglich seien. Im Rahmen dieser Registeränderungsanträge ist es zur Zeit für alle Schutzrechte möglich, die Änderung der Verfahrenssprache zu beantragen. Für Patente und Designs ist die Verfahrenssprache jedoch gemäss Art. 4 Abs. 2 PatV und Art. 3 Abs. 1bis DesV die bei der Einreichung des Antrags gewählte Sprache und kann in der Regel nicht geändert werden.

 

Freundliche Grüsse

 

Eric Meier

Vizedirektor

 
 
 
 

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