Die Sektion Anmeldung und Register, welche Anfragen betreffend aller Schutztitel bearbeitet, erhält regelmässig Registeränderungsanträge für europäische Patente, die noch nicht erteilt wurden, deren vorgesehenes Erteilungsdatum dem Patentinhaber aber bekannt ist. Das IGE weist darauf hin, dass es diese Änderungsanträge nicht bearbeiten kann: weil das Patent noch nicht erteilt ist, ist es nicht im Schweizer Patentregister eingetragen, weshalb auch keine Änderungen vorgenommen werden können. Da das IGE ungültige Registeränderungsanträge nicht zurückbehalten kann, muss der Änderungsantrag erneut gestellt werden, sobald die Erteilung im Register eingetragen ist. Wir empfehlen Ihnen daher, den Antrag nach dem vom EPA mitgeteilten Erteilungsdatum erneut zu stellen oder auf www.swissreg.ch, respektive demnächst in der Datenbank https://database.ipi.ch, eine Überwachung bezüglich Patenten, die demnächst erteilt werden sollen, zu programmieren.
Falls Sie weitere Informationen über unsere Datenbank database.ipi.ch wünschen, kontaktieren Sie uns unter
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