Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 16. Dezember 2022 Gebührensenkungen in Markensachen genehmigt (vgl. Medienmitteilung vom 16.12.2022).
Die Hinterlegungsgebühr beträgt ab 1. Juli 2023 neu Fr. 450.- (anstatt Fr. 550.-). Zudem wird auf diesen Zeitpunkt ein Rabatt von Fr. 100.- für über etrademark (https://e-trademark.ige.ch/) getätigte Markenanmeldungen gewährt. Für solche Anmeldungen beträgt die Hinterlegungsgebühr ab dem 1. Juli 2023 somit neu Fr. 350.-.
Bis am 30. Juni 2023 gelten somit noch die bisherigen, höheren Gebühren. Insbesondere kommt bei Hinterlegungsgesuchen, welche vor dem 1. Juli 2023 gestellt wurden und den Anforderungen von Art. 28 Abs. 2 des Markschutzgesetzes (SR 232.11, MSchG) entsprechen, die alte Gebühr von Fr. 550.- zur Anwendung. Dies gilt auch, wenn das Hinterlegungsdatum wegen einer Änderung des Zeichens oder einer Erweiterung des Verzeichnisses der Waren oder Dienstleistungen verschoben werden muss (Art. 29 Abs. 2 MSchG), oder wenn die Frist zur Zahlung der Hinterlegungsgebühr erst nach dem 1. Juli 2023 abläuft.
Auf den 1. Juli 2024 wird zudem die Verlängerungsgebühr von Fr. 700.- auf Fr. 550.- gesenkt. Massgebend für die Frage, ob die alte oder neue Gebühr zur Anwendung gelangt, ist dabei das Schutzablaufdatum gemäss Art. 10 MSchG. Liegt dieses vor dem 1. Juli 2024, kommt die alte Gebühr von Fr. 700.- zur Anwendung. Andernfalls greift die neue Gebühr von Fr. 550.-. Da die Verlängerungsgebühr gemäss Art. 10 Abs. 3 MSchG bereits zwölf Monate vor Ablauf der Gültigkeitsdauer bezahlt werden kann, kann die neue Verlängerungsgebühr somit schon ab dem 1. Juli 2023 zur Anwendung gelangen, wenn die Gültigkeit der Eintragung ab dem 1. Juli 2024 liegt.
Auf den 1. Juli 2023 werden auch die individuellen Gebühren nach dem Madrider System gesenkt. Die individuelle Gebühr für die Benennung der Schweiz beträgt neu für drei Klassen Fr. 400.-.
Rückfragen zur Umsetzung der Gebührensenkung können Sie per Mail an die Adresse tm.admin@ekomm.ipi.ch richten.