Bei gleichzeitig gestellten Anträgen auf Registeränderung (z.B. Vertretungsübernahme) und auf Belastung des Kontokorrents hat das IGE nach Möglichkeit versucht, diese in der vom Antragsteller gewünschten Reihenfolge zu bearbeiten. Da jedoch die Registeränderung und die Verarbeitung von Zahlungen zwei voneinander getrennte Prozesse sind, gelingt dies dem IGE nicht in jedem Fall. Im Juli 2023 wird zudem der neue Online-Service zur Belastung des Kontokorrents in Betrieb genommen. Auf diesem Weg eingehende Belastungsaufträge werden, sofern sie unproblematisch sind, noch am Abend des gleichen Tages automatisch verarbeitet. Ab diesem Zeitpunkt kann das IGE eine gewünschte Reihenfolge von Registeränderungsanträgen und Belastungsaufträgen nicht mehr sicherstellen. Wir empfehlen deshalb, die Anträge nicht gleichzeitig einzureichen, sondern den Antrag auf Belastung des Deponentenkontos erst zu stellen, wenn die Registeränderung vorgenommen wurde. Falls dies aufgrund der Zahlungsfristen nicht möglich ist, kann beispielsweise der neue Vertreter, der noch nicht im Register eingetragen ist, einen Datenbankauszug über www.swissreg.ch oder database.ipi.ch herunterladen oder beim IGE einen Registerauszug verlangen.