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Newsletter IGE | IPI

27. Februar 2023

 
 

Newsletter 2023/01-02 Marken und Designs

 

Sehr geehrte Damen und Herren

Es freut uns, Ihnen die Januar/Februar-Ausgabe des Newsletters Marken und Designs zu senden.

 

01 Schriftenwechsel bei Widerspruchsverfahren und Löschungsverfahren wegen Nichtgebrauchs
02 Versand zusätzlicher Schreiben mittels Einschreiben
03 Während eines Weiterbehandlungs- oder Wiedereinsetzungsverfahrens fällig gewordene Patentjahresgebühren
04 Bestätigung der Erteilung (Art. 64 PatG)
05 Ankündigung der Veröffentlichung von Patentanmeldungen
06 Neue Leitung Sektion Markenprüfung 4

 

01 Schriftenwechsel bei Widerspruchsverfahren und Löschungsverfahren wegen Nichtgebrauchs

 

Um die Widerspruchs- und Löschungsverfahren wegen Nichtgebrauchs so einfach, rasch und kostengünstig wie möglich zu gestalten, sieht die Markenschutzverordnung vor, dass grundsätzlich nur ein einziger Schriftenwechsel stattfindet. Ein zweiter Schriftenwechsel wird nur in Ausnahmefällen angeordnet (z. B. bei Fragen in Zusammenhang mit der Kennzeichnungsschwäche oder dem Gebrauch der Marke).

Nach Abschluss des Schriftenwechsels schliesst das IGE das Instruktionsverfahren ab, was bedeutet, dass es den Fall grundsätzlich für entscheidungsreif hält. Die Parteien haben indessen ein unbedingtes Replikrecht, d.h. einen unbedingten Anspruch darauf, zu sämtlichen Eingaben der Gegenpartei Stellung zu nehmen, falls sie dies wünschen (vgl. Richtlinien in Markensachen, Teil 1, Ziff. 5.7.1.2). Da jede Stellungnahme das Verfahren verlängert, liegt es im eigenen Interesse der Parteien, auf unnötige Eingaben und Wiederholungen zu verzichten (vgl. in diesem Sinne auch: Anmerkung des Bundesgerichts bezüglich des Schriftenwechsels, abrufbar unter https://www.bger.ch/files/live/sites/bger/files/pdf/de/emrk_text_d.pdf ). Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass unaufgefordert eingereichte Eingaben der Parteien, d.h. solche, die vom IGE nicht angeordnet wurden, nicht entschädigt werden (vgl. Richtlinien, Teil 1, Ziff. 7.3.2.2).

 

02 Versand zusätzlicher Schreiben mittels Einschreiben

 

Ab März 2023 werden die Verfügungen wegen Fristversäumnis mit Weiterbehandlungsmöglichkeit in allen Schutzrechtsbereichen eingeschrieben versendet. Davon ausgenommen sind Löschanzeigen wegen Nichtbezahlung der Patentjahresgebühren und die Löschanzeigen wegen Nichtverlängerung in Designsachen. Zudem werden sämtliche Schreiben eingeschrieben versendet, welche Schutztitel betreffen, die noch nicht veröffentlicht worden sind. Dies betrifft Patentanmeldungen vor der Veröffentlichung und Designs während der Phase, wenn der Aufschub noch beantragt werden kann oder die Veröffentlichung aufgeschoben worden ist.

 

03 Während eines Weiterbehandlungs- oder Wiedereinsetzungsverfahrens fällig gewordene Patentjahresgebühren

 

Zwischen dem Zeitpunkt der Stellung eines Antrags auf Weiterbehandlung oder Wiedereinsetzung und dessen beabsichtigter Gutheissung können (weitere) Patentjahresgebühren fällig werden. Diese werden nicht mehr erst im Anschluss an die Weiterbehandlung oder Wiedereinsetzung eingefordert. Neu wird das Patent/die Patentanmeldung erst reaktiviert, wenn die inzwischen fällig gewordenen Jahresgebühren ebenfalls entrichtet wurden. Da für die Zahlung dieser Patentjahresgebühren die gesetzlichen Zahlungsfristen gemäss Art. 18 PatV abgelaufen sind, wird eine Nachfrist von zwei Monaten gewährt.

 

04 Bestätigung der Erteilung (Art. 64 PatG)

 

Wie bereits im Newsletter Patente und Designs 2021/06 mitgeteilt, erfolgt ab März 2023 die Bestätigung der Erteilung für alle Schutztitel durch ein Mitteilungsschreiben unter Beilage eines entsprechenden Registerauszugs.

 

05 Ankündigung der Veröffentlichung von Patentanmeldungen

 

Ab März 2023 werden, wie bereits bei der Erteilung, auch bei der Veröffentlichung der Patentanmeldung die gesamten technischen Unterlagen, welche als Grundlage für die Veröffentlichung dienen, zugestellt und nicht nur Ersatzseiten.

 

06 Neue Leitung Sektion Markenprüfung 4

 

Am 1. Februar 2023 hat Angela Schild die Leitung der Sektion Markenprüfung 4 übernommen. Sie hat damit die Nachfolge von Jane Bessmann angetreten, die auf dieses Datum hin die Leitung abgegeben hat. Angela Schild ist eine langjährige Mitarbeiterin in der Abteilung, zuletzt war sie als Markenexpertin und stellvertretende Sektionsleiterin Markenprüfung 1 tätig.

 

Mit freundlichen Grüssen

 

Eric Meier

Vizedirektor

 
 
 
 

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