Falls diese Mail nicht korrekt angezeigt wird, klicken Sie bitte hier.

 
Logo
 

Newsletter IGE | IPI

17. Mai 2022

 
 

Newsletter 2022/05 Marken und Designs

 

Sehr geehrte Damen und Herren


Es freut uns, Ihnen die Mai-Ausgabe des Newsletters Marken und Designs zu senden.

 

01 Kündigung des Vertrags zwischen der Schweiz und Deutschland betreffend den gegenseitigen Patent-, Muster- und Markenschutz

02 Keine Zweitdrucke der Jahrespatentgebühren bei neuer Vertreteradresse

 
 
 

01 Kündigung des Vertrags zwischen der Schweiz und Deutschland betreffend den gegenseitigen Patent-, Muster- und Markenschutz

 

Mit Note vom 30. April und vom 29. Dezember 2021 hat Deutschland das Übereinkommen vom 13. April 1892 zwischen der Schweiz und Deutschland betreffend den gegenseitigen Patent-, Muster- und Markenschutz (SR 0.232.149.136) gekündigt. Dieser Entscheid wurde infolge eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 22. Oktober 2020 gefällt (verbundene Rechtssachen C-720/18 und C-721/18), in welchem der Gerichtshof befand, dass das vorgenannte Übereinkommen nicht mit dem europäischen Recht (Richtlinie (EU) zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken) vereinbar ist. Die Mitteilung über diese Kündigung wurde am 9. März 2022 in der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts (AS 2022 156) veröffentlicht und tritt am 31. Mai 2022 in Kraft.


Gemäss Auffassung des IGE bleibt das Übereinkommen bei allen Widerspruchsverfahren nach Art. 31 MSchG, in denen ein Nichtgebrauch gemäss Art. 32 MSchG geltend gemacht wird, sowie bei allen Löschungsverfahren wegen Nichtgebrauchs gemäss Art. 35a MSchG auch in Zukunft anwendbar, sofern die relevante Gebrauchsperiode vor der Vertragskündigung liegt. Somit werden Beweismittel bezüglich Benutzungshandlungen, die nach dem 31. Mai 2022 in Deutschland erfolgt sind, vom IGE nicht mehr berücksichtigt werden.

 

02 Keine Zweitdrucke der Jahrespatentgebühren bei neuer Vertreteradresse

 

Für Jahresgebühren mit einer Fälligkeit ab 30.6.2022 werden keine Zweitdrucke mit neuer Adresse mehr erstellt. Entsprechend wird bei einer Vertretereintragung oder einem Vertreterwechsel nicht mehr automatisch ein Zweitdruck der offenen Jahresgebühren zugestellt. Auf Antrag wird eine Kopie der ursprünglich versandten Rechnung zugestellt. Wann die nächste Jahresgebühr für ein Patent fällig wird können Sie auch unter www.swissreg.ch in Erfahrung bringen.

 

Mit freundlichen Grüssen

 

Eric Meier

Vizedirektor

 
 
 
 

Newsletter-Abonnement bearbeiten oder kündigen

Kontakt

© ige 2024