Keine Zweitdrucke der Jahrespatentgebühren bei neuer Vertreteradresse
Für Jahresgebühren mit einer Fälligkeit ab 30.6.2022 werden keine Zweitdrucke mit neuer Adresse mehr erstellt. Entsprechend wird bei einer Vertretereintragung oder einem Vertreterwechsel nicht mehr automatisch ein Zweitdruck der offenen Jahresgebühren zugestellt. Auf Antrag wird eine Kopie der ursprünglich versandten Rechnung zugestellt. Wann die nächste Jahresgebühr für ein Patent fällig wird können Sie auch unter www.swissreg.ch in Erfahrung bringen.