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Newsletter IGE | IPI

20.12.2021

 
 

Newsletter 2021/12-2 Marken und Designs

 

Sehr geehrte Damen und Herren

 

Es freut uns, Ihnen die Dezember-Ausgabe des Newsletters Marken und Designs zu senden.

 

01    Inkrafttreten der Genfer Akte

02    Inkrafttreten der Version 2022 der 11. Auflage der Nizza-Klassifikation

03    Patente: Anträge auf Recherche zur nationalen Anmeldung und Recherchen internationaler Art

04    Patente und Designs: Registerauszug und Prioritätsbelege

05    Anpassungen am Formular «Eintragungsgesuch für Designs»

 
 
 

01 Inkrafttreten der Genfer Akte

 

Am 1. Dezember 2021 sind die Genfer Akte des Lissabonner Abkommens über Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben sowie die daraus resultierenden Änderungen des MSchG und der MSchV, mit denen diese Akte umgesetzt wird, in Kraft getreten. Dank diesem internationalen Instrument ist es nun möglich, schweizerische geografische Angaben (z.B. landwirtschaftliche und nichtlandwirtschaftliche GUB und GGA, AOC für Wein oder «Suisse» für Uhren und Kosmetika) bei den Vertragsparteien der Genfer Akte einfach zu schützen. Die Genfer Akte ermöglicht es auch, ausländische geografische Angaben in der Schweiz schützen zu lassen. Gemäss Art. 50e Abs. 3 MSchG kann ein Dritter, dessen Rechte durch eine ausländische geografische Angabe tangiert werden, aus den in Art. 50e Abs. 1 lit. a bis c MSchG genannten Gründen innerhalb von drei Monaten nach der Veröffentlichung der internationalen Registrierung im Bundesblatt beim Institut Einsprache erheben (vgl. Art. 52r Abs. 2 MSchV).

 

Sie finden auf unserer Website alle für die Umsetzung der Genfer Akte relevanten Informationen (einschliesslich der entsprechenden Richtlinien).

 

Wir möchten bei dieser Gelegenheit daran erinnern, dass es gemäss der neuen Formulierung von Art. 22 Abs. 3 MSchV nun nicht mehr möglich ist, sich in der ersten materiellen Widerspruchsantwort auf den Nichtgebrauch der Widerspruchsmarke zu berufen, solange die in Art. 12 Abs. 1 MSchG vorgesehene Karenzfrist nicht abgelaufen ist.

 

02 Inkrafttreten der Version 2022 der 11. Auflage der Nizza-Klassifikation

 

Ursprünglich war geplant, im 2022 eine neue Auflage der Nizzaklassifikation herauszugeben. Aufgrund von Covid-19 und den damit einhergehenden Beschränkungen war es dem Expertenkomitee der Nizza-Union nicht möglich, alle Änderungsvorschläge fundiert zu diskutieren, weshalb per 1.1.2022 nur die Version 2022 der 11. Auflage der Nizza Klassifikation in Kraft treten wird. Folglich wird es auch auf diesen Jahreswechsel weniger Änderungen geben als üblich.

 

Eine Zusammenstellung aller Änderungen ist auf den Webseiten der OMPI ersichtlich (in Englisch und Französisch).

 

Die Änderungen der Nizza-Klassifikation treten am 1. Januar 2022 in Kraft und werden auf alle hängigen Gesuche angewendet. Die Klassifikationshilfe des IGE wird auf den 1. Januar 2022 aktualisiert werden.

 

Fragen betreffend die Änderungen und deren konkrete Umsetzung können an die E-Mail Adresse wdl@ipi.ch gerichtet werden.

 

03 Patente: Anträge auf Recherche zur nationalen Anmeldung und Recherchen internationaler Art

 

Im Newsletter 2021/06 haben wir gestützt auf Art. 54 Abs. 1 PatV mitgeteilt, dass Anträge auf Recherchen zur schweizerischen Patentanmeldung und Recherchen internationaler Art erst gestellt werden können, wenn alle Eintretensvoraussetzungen ausser der Übersetzung aus dem Englischen erfüllt sind. In der Praxis hat dies insbesondere in Bezug auf die Erfindernennung zu Problemen geführt. Da diese zudem keinen Einfluss auf die Durchführbarkeit der Recherche und deren Versand hat, werden Anträge auf Recherche zur nationalen Anmeldung und Recherchen internationaler Art ab sofort auch akzeptiert, wenn die Erfindernennung fehlt oder beanstandet wurde.

 

04 Patente und Design: Registerauszug und Prioritätsbelege

 

Registerauszüge und Prioritätsbelege werden neu automatisch gedruckt und versendet. Entsprechend werden Registerauszüge und Prioritätsbelege, wie bereits in den anderen Schutzrechten nicht mehr gebunden.

 

05 Anpassungen am Formular «Eintragungsgesuch für Designs»

 

Weil viele Designanmeldungen von Laien unklar und missverständlich waren, hat das IGE das Formular in einigen Punkten verbessert: unter Punkt 5 ("Ordnungsnummer") sind Beispiele aufgeführt, unter Punkt 7 ("Aufschub") wird auf die Konsequenzen des Aufschubs hingewiesen und der Punkt "Beschreibung" wurde gestrichen, weil er oft zu Unklarheiten und Beanstandungen führte. Eine Beschreibung kann aber nach wie vor als Textdatei (z.B. als Word oder PDF) in maschinenlesbarer Form dem Gesuch beigelegt werden.

 

Wir wünschen Ihnen schöne Festtage und alles Gute im neuen Jahr.

 

Mit freundlichen Grüssen

 

Eric Meier

Leiter Abteilung Marken & Designs

 
 
 
 

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