Wir haben die Richtlinien für die Sachprüfung der nationalen Patentanmeldungen auf den neusten Stand gebracht. Die neuen Richtlinien gelten ab 1. Januar 2021 für alle hängigen Verfahren.
Seit dem 1. Januar 2019 können beim IGE pädiatrische Verlängerungen zu ergänzenden Schutzzertifikaten (ESZ) sowie pädiatrische ergänzende Schutzzertifikate beantragt werden. Es war deshalb erforderlich, die Kriterien für die Prüfung von ESZ und pädiatrischen ESZ näher zu bestimmen.
Sie finden die entsprechenden Ausführungen in den Kapiteln 13 und 14, Absätze 13.1, 13.2.2, 13.2.3, 13.2.5, 13.3, 13.4, 13.5, 14.1.1 und 14.1.3.
Ausserdem haben wir die Angaben zu den Fristen, die für Beanstandungen des IGE einzuhalten sind, der heutigen Praxis angepasst: Das IGE gewährt eine Frist von drei Monaten für alle Beanstandungen, die im Rahmen der Sachprüfung einer Patentanmeldung erlassen werden. Bei Beanstandungen zu ESZ und pädiatrischen ESZ beträgt die Frist zwei Monate (Kapitel 1.2.3). Diese Fristen bleiben verlängerbar.
Bei den übrigen Änderungen handelt es sich hauptsächlich um redaktionelle Anpassungen.
Sie finden die neuen Richtlinien auf unserer Website.