Der Bundesrat hat am 20. März 2020 entschieden, die Gerichtsferien in Zivil- und Verwaltungsverfahren zu verlängern.
Damit stehen vom 21. März bis 19. April 2020 alle Fristen in den Verfahren vor dem IGE still.
Der Stillstand betrifft sämtliche Fristen, die gegenüber dem IGE einzuhalten sind – sowohl gesetzlich wie vom IGE bestimmte Fristen einschliesslich Zahlungsfristen.
Detaillierte Informationen zum Stillstand der Fristen finden Sie auf unserer Websitetypo3/.
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