01 Besserer internationaler Schutz für Schweizer Qualitätsprodukte
Georgien und die Schweiz haben heute ein Abkommen zum gegenseitigen Schutz ihrer geografischen Angaben und zur Verwendung der Herkunftsbezeichnung Schweiz unterzeichnet. Dieses schützt bekannte Schweizer Herkunftsbezeichnungen. Es trägt so zum langfristigen Erhalt der Reputation von Schweizer Qualitätsprodukten bei. «Herkunftsbezeichnungen sind ein wichtiges Marketinginstrument für Schweizer Qualitätsprodukte, auch im Export», sagte Catherine Chammartin, Direktorin des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) an der Unterzeichnungszeremonie.
Der Leiter des georgischen Patentamts Sakpatenti, Nikoloz Gogilidze, und die Direktorin des IGE, Catherine Chammartin, unterzeichnen am 31. Mai 2018 in Bern das bilaterale Abkommen zum Schutz der geografischen Angaben und Herkunftsbezeichnungen. |
02 Antrag auf Eintragung einer Übertragung durch den neuen Inhaber oder einer Lizenz durch den Lizenznehmer
Bei einer Registeränderung als Folge einer Übertragung des Schutzrechts oder einer Eintragung einer Lizenz wird der im Register eingetragene Schutzrechtsinhaber über die Gutheissung des Antrags informiert. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Antrag auf Registeränderung nicht vom Schutzrechtsinhaber selbst, sondern vom Erwerber des Schutzrechts (im Falle der Übertragung) resp. vom Lizenznehmer (im Falle einer Lizenzeintragung) gestellt wird.
03 Weiterbildungen
Kursprogramm.
Mit freundlichen Grüssen
Eidg. Institut für Geistiges Eigentum
Felix Addor
Stv. Direktor