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Newsletter IGE | IPI

18. Dezember 2020

 
 

Newsletter 2020/12 Marken

 

Sehr geehrte Damen und Herren

 

Es freut uns, Ihnen die Dezember-Ausgabe des Newsletters der Markenabteilung senden zu dürfen.

 

01   Anwendung von Art. 47 Abs. 3ter MSchG (Einschränkung auf einen Produktionsschritt) bei Herkunftsangaben enthaltenden Wortmarken

02   Inkrafttreten der Version 2021 der 11. Auflage der Nizza-Klassifikation

 
 
 

01 Anwendung von Art. 47 Abs. 3ter MSchG (Einschränkung auf einen Produktionsschritt) bei Herkunftsangaben enthaltenden Wortmarken

 

Das IGE lässt gemäss Art. 47 Abs. 3ter MSchG (Einschränkung auf einen Produktionsschritt) auch die Eintragung von Wortmarken zu, sofern die nachfolgenden Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind:

 

  1. Die im Zeichen enthaltene Herkunftsangabe bezieht sich auf einen Produktionsschritt.
  2. Einschränkung der beanspruchten Waren auf die Herkunft dieses Produktionsschrittes.  Beispiel: «…; alle vorgenannten Waren, deren Design vollumfänglich in der Schweiz stattgefunden hat.».
  3. Aufnahme der folgenden Einschränkung in die publizierten Bemerkungen des Registers: «Der Zeichenbestandteil "[Herkunftsangabe]" wird hinsichtlich Farbe, Schriftgrösse und grafischer Gestaltung nicht hervorgehoben.».

 

Diese Praxis gilt ab sofort.

 

02 Inkrafttreten der Version 2021 der 11. Auflage der Nizza-Klassifikation

 

Per 1.1.2021 tritt die Version 2021 der 11. Auflage der Nizza Klassifikation in Kraft und damit auch sämtliche im letzten Jahr durch den Expertenausschuss der Nizza-Union beschlossenen Änderungen.

 

Anstelle der jährlichen Tagung wurde diesmal aufgrund von Covid-19 elektronisch über die Änderungsvorschläge der verschiedenen Ämter abgestimmt. Es wurde beschlossen, dass nur Begriffe aufgenommen, gestrichen oder geändert werden sollen, bei denen Einstimmigkeit herrscht. Folglich wird es auf Beginn 2021 viel weniger Änderungen geben als üblich. Hervorzuheben ist, dass in den Klassen 35 und 36 die Klassentitel ändern werden.

 

Eine Zusammenstellung aller Änderungen ist auf den Webseiten der OMPI ersichtlich (in Englisch und Französisch).

 

Die Änderungen der Nizza-Klassifikation treten am 1. Januar 2021 in Kraft und werden auf alle hängigen Gesuche angewendet. Die Klassifikationshilfe des IGE wird auf den 1. Januar 2021 aktualisiert werden.

 

Fragen betreffend die Änderungen und deren konkrete Umsetzung können an die E-Mail Adresse wdl@ipi.ch gerichtet werden.

 

Wir wünschen Ihnen schöne Festtage und alles Gute im neuen Jahr!

 

Mit freundlichen Grüssen

 

Iris Weber

Markenabteilung

 
 
 
 

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