Das IGE sieht sich vermehrt mit Markeneintragungsgesuchen mit sehr langen und qualitativ schlechten Waren- und Dienstleistungslisten konfrontiert. Ursache der schlechten Qualität kann die mangelhafte Übersetzung der Liste einer ausländischen Marke sein.
Der Hinterleger ist verantwortlich dafür, dass die Waren und Dienstleistungen präzise bezeichnet und korrekt klassiert sind. Das IGE unterbreitet in solchen Fällen keine Vorschläge, sondern beanstandet die Waren- und Dienstleistungsliste pauschal.
Um dem entgegenzuwirken, empfiehlt es sich, bei der Erstellung die Begriffe mit der Klassifikationshilfe des IGE abzugleichen. Zudem lohnt es sich, die Übersetzungsmöglichkeit in der Klassifikationshilfe zu verwenden. So werden zumindest diejenigen Begriffe, welche in der Datenbank enthalten sind, auch datenbankkonform übersetzt. Beinhaltet eine Liste zudem sehr viele synonyme Begriffe, besteht die Gefahr, dass durch eine schlechte Übersetzung daraus unterschiedliche Begriffe entstehen. Dadurch stimmt die Liste nicht mehr mit der Liste einer prioritätsbegründenden Anmeldung überein.