Die Markenabteilung führt ab Juli 2020 die Elektronische Schutzrechtsverwaltung (ESV) auch für Anträge um internationale Registrierungen (IR-Anträge) ein. Papierdossiers sind damit für alle Geschäfte der Markenabteilung Vergangenheit. Die Vertreter/Hinterleger werden von dieser letzten Umstellung nur sehr wenig merken. Kleine Änderungen wird es in folgenden Bereichen geben:
Geschäftsnummern
Jeder Antrag um internationale Registrierung erhält neu eine Geschäftsnummer. Bitte erwähnen Sie in Ihren Schreiben diese Geschäftsnummer, für uns wird dadurch die Zuordnung Ihrer Eingabe erleichtert und wir können schneller reagieren.
Zahlung vor Leistung
Wie bereits im Newsletter vom Mai 2020 erwähnt, wird die nationale Gebühr von 100 CHF immer nach dem formellen Entscheid über das Eintreten auf den IR-Antrag und nicht nach der materiellen Prüfung, welche gegebenenfalls erst nach Eintragung der Basismarke erfolgt, erhoben.
Elektronische Übermittlung
Es ist möglich, für die IR-Anträge ab 1. Juli 2020 die elektronische Übermittlung von unseren Schreiben zu beantragen.
Nachträgliche Schutzausdehnungen
Ist das Eintragungsverfahren der internationalen Registrierung bei der OMPI noch hängig, kann ein Antrag um nachträgliche Schutzausdehnung erst nach der Eintragung, bzw. nachdem die internationale Registrierung eine Nummer erhalten hat, gestellt werden.