Sehr geehrte Damen und Herren
Unser Newsletter vom 23. März 2020 zum Stillstand der Fristen hat Fragen aufgeworfen. Wir präzisieren deshalb unsere Informationen gerne.
Die meisten Fristen in den Verfahren vor dem IGE sind vom Stillstand der Fristen vom 21. März bis 19. April 2020 betroffen. Vom Stillstand nicht betroffen sind ausschliesslich:
- Fristen, die nach Monaten oder Jahren bestimmt sind (z. B. Prioritätsfristen, die Frist für die Einreichung eines Widerspruchs oder für die Bezahlung der Widerspruchsgebühr)
- Fristen mit einem Enddatum nach dem 19. April 2020
- Fristen in internationalen Verfahren (PCT, EPÜ, Madrider System, Den Haag System)
Wir haben die Informationen auf www.ige.ch entsprechend aktualisiert.
Der Stillstand der Fristen vom 21. März bis 19. April 2020 geschieht gestützt auf den Entscheid des Bundesrats vom 20. März 2020. Das IGE nimmt bei den betroffenen Fristen die notwendigen Anpassungen selbständig vor, ein Antrag ist nicht nötig. Wir versenden keine schriftlichen Bestätigungen.
Für weitere Auskünfte können Sie uns gerne kontaktieren.