Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) macht einen weiteren Schritt in Richtung Digitalisierung.
Das IGE bietet Ihnen ab sofort die Möglichkeit, alle Schreiben im Markenverfahren1 per elektronischer Übermittlung zu empfangen.
Voraussetzung für die Nutzung dieses Angebots ist eine vorhergehende Registrierung auf einer der beiden für den schweizerischen Behördenverkehr anerkannten Zustellplattformen, IncaMail oder PrivaSphere, sowie die Freigabe der dort verifizierten E-Mail-Adresse für den schweizerischen Behördenverkehr (eGov).
Nach erfolgreicher Registrierung bei der Zustellplattform beantragen Sie beim IGE für die von Ihnen gewünschten Schutztitel und Verfahren, dass Sie die IGE-Schreiben elektronisch empfangen können – unabhängig, ob es sich dabei um neue oder ältere Schutztitel beziehungsweise Verfahren handelt.
Sämtliche Informationen finden Sie auf der Webseite elektronische Übermittlung von IGE-Schreiben in den Markenverfahren und auf der Webseite Anmeldung für elektronische Übermittlung
Bereits im Verlauf dieses Jahres wird das IGE Ihnen weitere neue Online-Services anbieten.
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1 Davon ausgenommen sind Verfahren, die zurzeit noch nicht in der elektronischen Schutzrechtsverwaltung (ESV) geführt werden:
- Widerspruchsverfahren mit einer fünfstelligen Widerspruchsnummer.
- Markeneintragungsverfahren mit einer Gesuchsnummer kleiner als 70000/2018.
Für die internationale Registrierung mit Basis Schweiz wird die elektronische Übermittlung ab Sommer 2020 zur Verfügung stehen.