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Newsletter IGE | IPI

19. Dezember 2019

 
 

Newsletter 2019/12 Marken

 

Sehr geehrte Damen und Herren

 

Es freut uns, Ihnen die Dezember-Ausgabe des Newsletters der Markenabteilung senden zu dürfen.

 

01 Internationale Registrierungen: Zahlungsmöglichkeiten der WIPO-Gebühren und Übergangsregelung

02 Inkrafttreten der Version 2020 der 11. Auflage der Nizza-Klassifikation

03 Offizielle Feiertage

 
 
 

01 Internationale Registrierungen: Zahlungsmöglichkeiten der WIPO-Gebühren und Übergangsregelung

 

In unserem Newsletter 2019/08-09 haben wir Sie darüber informiert, dass das IGE ab dem 1. Januar 2020 im Rahmen eines Antrags auf internationale Registrierung nur noch die nationale Bearbeitungsgebühr erheben wird und dass die WIPO-Gebühren direkt an die WIPO zu zahlen sind.

 

Diese Regel gilt für alle beim IGE eingereichten Anträge auf internationale Registrierung ab dem 1. Januar 2020. Sie gilt jedoch nicht für Anträge, die bis zum 31. Dezember 2019 eingereicht, jedoch erst nach diesem Datum bearbeitet werden. Wenn also eine internationale Anmeldung vor dem 1. Januar 2020 eingereicht wird und auf der Schweizer Registrierung basiert, wird das IGE weiterhin die WIPO-Gebühren erheben, wenn die Schweizer Marke nach diesem Datum eingetragen wird.

 

Darüber hinaus wird die WIPO eine neue Zahlungsmethode für internationale Anmeldungen einführen. Neben den Möglichkeiten, den Gebührenbetrag von einem Kontokorrentkonto bei der WIPO abzubuchen (die einfachste und von der WIPO empfohlene Option), die Gebühren im Voraus an die WIPO zu zahlen oder darauf zu warten, dass die WIPO eine Mitteilung erlässt, wenn in der internationalen Anmeldung keine Informationen oder Anweisungen zu den Gebühren erwähnt wurden, wird die WIPO ab Januar 2020 die Kreditkartenzahlung für die Gebühren im Zusammenhang mit einer internationalen Anmeldung einführen.

 

Um jedoch die Zahlungsoption Kreditkarte nutzen zu können, muss die elektronische Kommunikation mit der WIPO (ausschließlich per E-Mail) gewählt werden. Bei der Auswahl dieser Zahlungsoption wird die WIPO eine E-Mail an die für die Kommunikation angegebene E-Mail-Adresse senden, mit einem Link für die Online-Zahlung per Kreditkarte. Diese E-Mail wird natürlich erst verschickt, wenn die WIPO die internationale Anmeldung vom IGE erhalten hat.

 

Die Zahlung per Kreditkarte ist zunächst nur bei neuen internationalen Anmeldungen möglich. Wenn das System gut funktioniert, wird die WIPO diese Zahlungsmethode später auf Änderungen im Internationalen Register und nachträgliche Schutzausdehnungen, welche über das IGE eingereicht werden, ausdehnen.

 

02 Inkrafttreten der Version 2020 der 11. Auflage der Nizza-Klassifikation

 

Der Expertenausschuss der Nizza-Union ist darum bemüht, die Nizza-Klassifikation ständig zu aktualisieren. Mit der Version 2020 werden wiederum einzelne Begriffe neu aufgenommen sowie die Umformulierung oder die Löschung unklarer Einträge vorgenommen.

 

Neben diesen spezifischen Änderungen wurde die Revision der Klassenüberschriften und der Erläuternden Anmerkungen weiter vorangetrieben. Dieses Jahr wurden die ersten Dienstleistungsklassen überarbeitet und Änderungen zu diesen beschlossen. Eine Zusammenstellung aller Änderungen ist auf den Webseiten der OMPI ersichtlich (in Englisch und Französisch).

 

Ferner hat man sich im Rahmen der jährlichen Tagung des Sachverständigenausschusses bezüglich Richtlinien zur Aufnahme von typischen regionalen Produkten geeinigt. In Anwendung dieser Richtlinien sollten künftig nur noch allgemein bekannte Lebensmittel und Getränke in die alphabetische Liste der Nizza-Klassifikation aufgenommen werden. Auslöser für die Erarbeitung dieser Richtlinien war der Trend, immer mehr nur regional verbreitete und bekannte Waren in die alphabetische Liste aufzunehmen, was nicht dem Sinn einer global gültigen Klassifikation entspricht. Entsprechend dieser Richtlinien wurden ein paar Waren aus der Klassifikation gelöscht oder abgeändert, z.B. wurden in Klasse 29 «Galbi (Grillfleischgericht)» und in Klasse 30 «Wareniki (gefüllte Teigtaschen)» gelöscht und «Ajvars (konservierte Paprika)» der Klasse 29 wurde zu «konservierte Paprika» geändert.

 

Die Änderungen der Nizza-Klassifikation treten am 1. Januar 2020 in Kraft und werden auf alle hängigen Gesuche angewendet. Die Klassifikationshilfe des IGE wird auf den 1. Januar 2020 aktualisiert werden.

Fragen betreffend die Änderungen und deren konkrete Umsetzung können an die E-Mail Adresse wdl@ipi.ch gerichtet werden.

 

03 Offizielle Feiertage

 

Das IGE bleibt vom 24. bis am 26. Dezember und vom 31. Dezember bis am 2. Januar geschlossen.

 

Wir wünschen Ihnen frohe Festtage!

 

Mit freundlichen Grüssen

 

Iris Weber

Markenabteilung

 
 
 
 

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