Das Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken wurde 1891 abgeschlossen. Fast hundert Jahre später wurde das Protokoll zu diesem Abkommen zur Modernisierung des Madrider Systems angenommen.
Ab dem 1. Februar 2020, mehr als 129 Jahre nach der Schaffung des Madrider Systems und 31 Jahre nach der letzten größeren Änderung, werden alle Verweise auf das Madrider Abkommen aus der Gemeinsamen Ausführungsordnung (GAFO) gestrichen, so dass nur Verweise auf das Madrider Protokoll beibehalten werden. Nachdem das letzte Land, das nur Mitglied des Abkommens war, dem Protokoll vor einigen Jahren beigetreten ist, ist das Protokoll der einzige Text, der nunmehr für internationale Verfahren Anwendung findet. Die Streichung der Verweise auf das Abkommen hat in erster Linie «kosmetischen» Charakter und macht den Text der GAFO leichter, was die Lesbarkeit erleichtert und angenehmer macht.
Neben diesen «kosmetischen» Änderungen werden auch die Regeln 25, 27bis, 30 und 40 der GAFO geringfügigen Änderungen unterliegen.