Das IGE hat die Erklärung gemäss Regel 34.2)b) der Gemeinsamen Ausführungsordnung zum MMA/MMP (GAFO) per 1.1.2020 zurückgezogen und schliesst sich damit den über 90 Ländern des Madrider Systems an, welche diese Gebühren nicht für die OMPI einziehen und übermitteln.
Bei Anträgen auf internationale Registrierung wäre es künftig nicht mehr möglich gewesen, die beiden verschiedenen Gebührentypen, nämlich die nationale Gebühr und die OMPI-Gebühren zusammen zu verarbeiten. Die Einziehung dieser Gebühren in je einem eigenen Prozess (und mit einem eigenen Einzahlungsschein) wäre mit manuellem Aufwand und Unsicherheiten auf Seiten von unkundigen Anmeldern verbunden gewesen.
Das IGE prüft die Anträge um internationale Registrierung wie bisher, stellt Rechnung für die nationale Gebühr von Fr. 100.- und übermittelt nach deren Bezahlung die Anträge der OMPI. Die Anmelder erhalten nach dieser Übermittlung – sofern sie über kein Konto bei der OMPI verfügen oder nicht bereits mittels Vorauszahlung die erforderlichen Gebühren bezahlt haben – von der OMPI eine Mitteilung mit der Aufforderung, die Gebühren innert einer Frist von 3 Monaten zu bezahlen. Wird diese Zahlungsfrist versäumt, besteht die Möglichkeit der Weiterbehandlung.
Die OMPI ermuntert Antragsteller oder Vertreter, die regelmässige Zahlungen an sie leisten, zur Eröffnung eines Kontokorrentkontos. Ein Kontokorrentkonto ermöglicht nämlich eine schnellere und sicherere Zahlungsabwicklung, was sowohl dem Antragsteller als auch der OMPI zugutekommt. Wenn Sie Fragen zur Eröffnung eines solchen Kontos haben, können Sie die Seite (auf Englisch oder Französisch) auf der OMPI-Webseite besuchen, die viele praktische Informationen bietet.