Es ist heutzutage marktüblich, dass gewisse Waren in sogenannten Sets, Kits oder Bausätzen verkauft werden. Wenn es sich um ein Set gleicher Waren, z.B. ein Farbstifte-Set (Kl. 16) handelt, ist die Klassierung leicht zu handhaben. Gleiches gilt für in einem Set verkaufte Waren, die dem gleichen Zweck dienen, wie zum Beispiel ein Maniküre-Set (Kl. 8). Schwieriger wird es, wenn ein Set aus Waren verschiedener Klassen besteht.
Entscheidend für die Klassierung solcher Sets oder Kits ist, dass sie üblicherweise auf dem Markt als Einheit verkauft werden und dass die Hauptbestandteile eines solchen Kits in derselben Klasse eingeteilt sind wie das Kit, Set oder der Bausatz selbst. Möglich sind nebst den oben genannten Beispielen etwa
- «Kits, enthaltend chemische Erzeugnisse oder Diagnostikmittel für gewerbliche und wissenschaftliche Zwecke» (Kl. 1),
- «Erste-Hilfe-Sets (gefüllt)» (Kl. 5),
- oder «Modellbausätze (Spielwaren)» (Kl. 28).
Weiter kann der Begriff «Systeme» akzeptiert werden, wenn klar ist, aus welchen Teilen die Systeme im Wesentlichen bestehen und diese auch derselben Klasse angehören. Schliesslich kann der Begriff « System » auch zugelassen werden, wenn er als Synonym von «-geräten» oder «-anlagen» verwendet wird, z.B. «biometrische Identifikationssysteme» (Kl. 9), «Kühlsysteme für die Getränkeausgabe» (Kl. 11) oder «Bremssysteme für Fahrzeuge» (Kl. 12).
Sets, Kits oder Bausätze, die marktunüblich sind und bei welchen nicht klar ist, aus was sie bestehen oder welchem Zweck sie dienen, können nicht klassiert werden. Als Beispiele dienen hier etwa
- «Sets mit chemischen Erzeugnissen»: Es ist nicht klar, welchem Zweck die Erzeugnisse dienen,
- oder «Sets für Autofahrer»: Es ist gänzlich unklar, was diese Sets enthalten.