Ab dem 1. Februar 2019 ist es in den Vertragsparteien, die dies erlauben, möglich, die Teilung einer internationalen Registrierung (IR) und das Fusionieren (Zusammenführen) infolge einer Teilung zu beantragen. Der Mechanismus der Teilung und Fusion nach einer Teilung wird der teilweisen Übertragung und einer Fusion infolge einer solchen Änderung ähnlich sein. Artikel 27 der Gemeinsamen Ausführungsordnung (GAFO) wurde entsprechend geändert.
Ein Antrag auf Teilung des schweizerischen Teils einer IR ist direkt beim IGE einzureichen. Letzteres übermittelt den Antrag erst dann an die WIPO, wenn er vollständig ist und die Gebühren der WIPO (CHF 177) bezahlt sind (per Banküberweisung, Belastung des Kontokorrentkontos beim IGE oder der OMPI).
Um einen Antrag auf Teilung an das IGE zu stellen, verwenden Sie das neue WIPO-Formular MM22, das auf der Website der OMPI (auf Englisch, oder auf Französisch) und auf derjenigen des IGE verfügbar sein wird, sobald die OMPI es zur Verfügung stellt. Dieses Formular muss zwingend beim IGE eingereicht werden, per Mail (tm.admin@ekomm.ipi.ch) oder Post.
Für weitere Informationen über die Teilung und Fusion internationaler Registrierungen wenden Sie sich bitte an Sébastien Tinguely (sebastien.tinguely@ipi.ch) mit Verweis auf das OMPI-Informationsblatt Nr. 21/2018.