01 Für ein zeitgemässes Schweizer Patent: Vernehmlassung zur Patentgesetzrevision ist eröffnet
Der Bundesrat will das Schweizer Patentsystem modernisieren und internationalen Standards anpassen. Er hat am 14. Oktober 2020 die Vernehmlassung zur Teilrevision des Patentgesetzes eröffnet.
Neu soll ein Patent nur noch erteilt werden, wenn die zu schützende Erfindung neu und erfinderisch ist. Dies führt zu mehr Rechtssicherheit und erhöht den Wert erteilter Patente. Das neu vollgeprüfte Schweizer Patent bietet insbesondere KMU und Einzelerfindern eine vorteilhafte Alternative zu einem vollgeprüften europäischen Patent.
Zusätzlich soll ein inhaltlich ungeprüftes Gebrauchsmuster mit kürzerer Schutzdauer zur Auswahl stehen. Innovative könnten ihre Schutzstrategie so besser auf ihre wirtschaftlichen Bedürfnisse und Möglichkeiten ausrichten.
Als weiterer Vorteil soll Englisch im Anmelde-, Einspruchs- und Beschwerdeverfahren weitgehend verwendet werden können.
Die Vernehmlassung dauert bis zum 1. Februar 2021.
Weitere Informationen entnehmen Sie der Medienmitteilung des Bundesrats.
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Mit freundlichen Grüssen
Eidg. Institut für Geistiges Eigentum
Felix Addor
Stv. Direktor