01 Besserer internationaler Schutz für schweizerische geografische Angaben
Schweizer Produzenten sollen künftig geografische Angaben mit einem einfachen Verfahren in zahlreichen Staaten gleichzeitig zum Schutz anmelden können. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 5. Juni 2020 die Botschaft zur Genehmigung und Umsetzung (Änderung des Markenrechts) der Genfer Akte des Lissabonner Abkommens über Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben zuhanden des Parlaments verabschiedet.
Weitere Informationen lesen Sie in der Medienmitteilung des Bundesrats.
02 Weiterbildungen
Kursprogramm.
Mit freundlichen Grüssen
Eidg. Institut für Geistiges Eigentum
Felix Addor
Stv. Direktor