Die Klassierung von Waren und Dienstleistungen bereitet oft Schwierigkeiten. Entsprechend sind die Waren- und Dienstleistungsverzeichnisse von Marken regelmässig Gegenstand von Beanstandungen. Im Rahmen einer kleinen Serie unter obgenanntem Titel greifen wir deshalb sich regelmässig wiederholende Beanstandungspunkte auf.
Der erste Beitrag widmet sich allgemeinen Grundsätzen für die Ausformulierung von Waren- und Dienstleistungsverzeichnissen.
- Eine Klasse wird immer mit einem Punkt abgeschlossen. Innerhalb einer Klasse werden Waren bzw. Dienstleistungen nie durch einen Punkt voneinander getrennt. Abkürzungen müssen ausgeschrieben werden, z.B. «insbesondere» statt «insbes.».
- Strichpunkte werden verwendet, um einzelne oder zusammengehörende Gruppen von Waren bzw. Dienstleistungen klar voneinander zu trennen, während Kommas nur in Aufzählungen innerhalb einer Gruppe zu verwenden sind oder im Rahmen einer Präzisierung gewisser Eigenschaften der beanspruchten Waren bzw. Dienstleistungen. Lange, miteinander verknüpfte Formulierungen führen oft zu Missverständnissen und sind deshalb zu vermeiden.
- Die falsche Setzung von Komma oder Strichpunkt kann leicht zu Fehlinterpretationen führen. Folgende Beispiele sollen dies verdeutlichen:
Kl. 32 Biere; Mineralwässer und kohlensäurehaltige Wässer und andere alkoholfreie Getränke; alle vorgenannten Waren schweizerischer Herkunft.
In dieser Liste bezieht sich die geografische Einschränkung, da mit Strichpunkt abgetrennt auf alle Waren der Klasse.
Kl. 32 Biere; Mineralwässer und kohlensäurehaltige Wässer und andere alkoholfreie Getränke, alle vorgenannten Waren schweizerischer Herkunft.
Hier bezieht sich die Einschränkung auf alles ausser Bier. Dieses ist durch einen Strichpunkt von den übrigen Waren und damit auch von der Einschränkung klar abgetrennt.
- Neben Kommas und Strichpunkten können auch andere Satzzeichen zu Fehlinterpretationen führen. In der Regel können sie jedoch problemlos ersetzt werden:
Kl. 30 Nuss-/Mandelgipfel.
Der Schrägstrich kann ohne Weiteres durch ein «und» ersetzt werden.
Kl. 30 Nuss- und/oder Schokoladentorten.
Bei dieser Formulierung ist wegen der Konjunktion «oder» unklar, ob Schutz für beide Produkte beansprucht wird, oder nur für das eine oder das andere. Daher müssen die einzelnen Waren mit «und» verknüpft werden.