Seit fast 2 Monaten arbeitet die Markenabteilung mit der elektronischen Schutzrechtsverwaltung (ESV). Gestützt auf Hinweise von Hinterlegern und Vertretern möchten wir zusätzlich zu unserem Newsletter vom Februar/März über folgende Änderungen und vorgenommene Verbesserungen informieren:
Wegfall des der Schutztitelnummer vorangestellten Buchstabens «P» bei verlängerten Marken
Der bei verlängerten Marken der Schutztitelnummer vorangestellte Buchstabe «P» wird auf Registerauszügen und Korrespondenz des IGE nicht mehr verwendet. Jeder Schutztitel lässt sich aufgrund der sechsstelligen Markennummer eindeutig identifizieren und die Historie des Schutztitels einschliesslich der erfolgten Verlängerungen ergibt sich aus dem Registerauszug.
Antrag auf Eintragung mehrerer Übertragungen auf dem gleichen Schutztitel
Da für die Registerführung nur der aktuelle Inhaber relevant ist und eine rückwirkende Eintragung von vorher stattgefundenen Übertragungen ins Register nicht möglich ist, wird bei sogenannten Kettenübertragungen nur noch der aktuelle Inhaber eingetragen; alle vorangehenden Übertragungen oder anderweitigen Änderungen des Inhabers sind aus dem Aktenheft ersichtlich.
Gleichzeitige Beantragung der gleichen Änderung auf mehreren Schutztiteln (Massenänderungen)
Nach der Eintragung von sogenannten Massenänderungen erhalten Sie nicht mehr ein Bestätigungsschreiben mit der Auflistung sämtlicher geänderter Schutztitel, sondern für jeden Schutztitel eine separate Änderungsbestätigung.
Namens-/Firmenänderung
Solche Änderungen werden neu unter dem Kapitel «Adressänderung» publiziert und im Register eingetragen. Der Begriff «Adresse» umfasst sämtliche Angaben zur Identifikation des Inhabers oder Vertreters, also den Namen oder die Firma, die Strasse, den Ort und das Land.
Mitteilungsschreiben bei der Eintragung
Das zusammen mit der Eintragungsbescheinigung und dem Merkblatt verschickte Mitteilungsschreiben hat den Betreff «Änderungsbestätigung». Als «Änderung» ist hier der Wechsel vom Gesuch zur eingetragenen Marke, also die Eintragung, zu verstehen.
Adressat Zahlungserinnerung für Verlängerungsgebühren
Die Zahlungserinnerung für die Verlängerung wird in ESV 12 Monate vor Schutzablauf der Schutzfrist auf die Adresse der zu diesem Zeitpunkt im Register hinterlegten Versandadresse ausgestellt. Änderungen zwischen der Erstellung dieser Zahlungserinnerung und dem Versand des Erinnerungsschreibens können demzufolge nicht berücksichtigt werden. Auf Wunsch wird nach erfolgter Zahlung eine mehrwertsteuerkonforme Zahlungsbestätigung erstellt.
Bestätigung der erfolgten Belastung des Kontokorrents
Mit dem nächsten Release (voraussichtlich Ende Mai) wird bei Bezahlung einer Gebühr durch Belastung eines beim IGE bestehenden Kontokorrents dem Kontoinhaber wieder eine Bestätigung der erfolgten Belastung zugestellt.
Redaktionelle Anpassung von Schreiben
Ebenfalls auf den nächsten Release wird das Mitteilungsschreiben zur Hinterlegungsbescheinigung überarbeitet und auf Französisch und Italienisch die Begriffe «notification» und «notificazione» durch «communication» und «comunicazione» ersetzt.