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Newsletter IGE | IPI

20. Dezember 2017

 
 

Newsletter 2017/12 Marken

 

Sehr geehrte Damen und Herren
Es freut uns, Ihnen die Dezember-Ausgabe des Newsletters der Markenabteilung senden zu dürfen.

 

01   Frist für die Erstprüfung der Markeneintragungsgesuche
02   Inkrafttreten der Version 2018 der 11. Auflage der Nizza-Klassifikation

03   Ihre Kontaktpersonen in der Markenabteilung

 
 
 

01 Frist für die Erstprüfung der Markeneintragungsgesuche

 

Aufgrund der hohen Anzahl schweizerischer Markeneintragungsgesuche wird die Frist für die Erstprüfung auf in der Regel 4 Monate ab dem Datum der Bezahlung der Hinterlegungsgebühr und des allfälligen Klassenzuschlags erhöht. In dieser Frist werden wir Ihnen entweder bestätigen, dass Ihre Marke zur Eintragung im Markenregister zugelassen wird oder Sie über allfällige Mängel informieren, die Sie anschliessend innert einer gegebenen Frist beheben können.

 

02 Inkrafttreten der Version 2018 der 11. Auflage der Nizza-Klassifikation

 

Der Expertenausschuss der Nizza-Union ist darum bemüht, die Nizza-Klassifikation ständig zu aktualisieren. Während 2017 eine neue, nämlich die 11. Auflage in Kraft gesetzt wurde, werden mit der Version 2018 dieser Auflage nur kleinere Änderungen, wie z.B. die Neuaufnahme einzelner Begriffe sowie die Umformulierung oder die Löschung unklarer Einträge vorgenommen.

Neben diesen spezifischen Änderungen wurde die Revision der Klassenüberschriften und der Erläuternden Anmerkungen weiter vorangetrieben. Auf den 1.1.2018 treten die revidierten Versionen der Klassen 1, 2, 3, 4, 5, 7, 8, 12 und 21 in Kraft. Eine Zusammenstellung aller Änderungen ist auf den Webseiten der OMPI ersichtlich (in Englisch und Französisch).

 

Die Änderungen der Nizza-Klassifikation treten am 1. Januar 2018 in Kraft, und werden auf alle hängigen Gesuche angewendet. Die Klassifikationshilfe des Instituts wird auf den 1. Januar 2018 aktualisiert werden.

 

Fragen betreffend die Änderungen und deren konkrete Umsetzung können an die E-Mail Adresse wdl@ipi.ch gerichtet werden.

 

03 Ihre Kontaktpersonen in der Markenabteilung

 

Sie verstehen den Inhalt einer Beanstandung oder eines Prüfungsbescheids nicht? Die Ausschlussgründe für eine internationale Registrierung sind Ihnen unklar? Dann zögern Sie nicht, die für Ihr Dossier zuständige Person zu kontaktieren; wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung. Unsere telefonische Erreichbarkeit für allgemeine Fragen gewährleisten wir werktags jeweils von 08:00 bis 12:00 Uhr sowie von 13:00 bis 17:00 Uhr durch unseren Pikettdienst. Um an die zuständige Stelle zu gelangen, können Sie sich an unser Contact Center unter der Hauptnummer +41 31 377 77 77 wenden, welches Sie direkt mit einem Pikett-Mitarbeitenden der Markenabteilung verbinden kann.

 

Wir wünschen Ihnen frohe Festtage und einen guten Rutsch ins Neue Jahr!

 

Mit freundlichen Grüssen

 

Iris Weber

Markenabteilung

 
 
 
 

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