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Newsletter IGE | IPI
30. Juni 2015
Newsletter 2015/06 Marken
Sehr geehrte Damen und Herren
Es freut uns, Ihnen die Juni-Ausgabe des Newsletters der Markenabteilung vorlegen zu dürfen.
01 Praxisänderung bei Zeichen mit dem Bestandteil „König“ (Art. 2 lit. a MSchG)
02 Zusätzliche Leitentscheide in der elektronischen Prüfungshilfe
03 Statistiken Neuanmeldungen mit/ohne Vertreter
01 Praxisänderung bei Zeichen mit dem Bestandteil „König“ (Art. 2 lit. a MSchG)
Kombinationen einer Sachbezeichnung mit dem nachfolgenden Bestandteil „König“ werden üblicherweise im Sinne eines anpreisenden Hinweises bezüglich des Warenherstellers bzw. des Dienstleistungserbringers verwendet. Aus diesem Grund wird ein Zeichen wie „Autokönig“ für „Automobile“ oder „Reparatur von Automobilen“ bzw. ein Zeichen wie „Spaghettikönig“ für „Teigwaren“ oder „Dienstleistungen zur Verpflegung von Gästen“ zurückgewiesen. Diese Praxisänderung tritt per sofort in Kraft.
02 Zusätzliche Leitentscheide in der elektronischen Prüfungshilfe
Die elektronische Prüfungshilfe dient der Transparenz der Praxis des Instituts und hilft den Nutzern bei der Vorhersehbarkeit der Entscheide, insbesondere mit der Suche nach bestimmten Themen. Im Juni wurde sie mit knapp 60 zusätzlichen Leitentscheiden erweitert. Nunmehr enthält sie 368 ausgewählte Entscheide des Instituts zu Markeneintragungsgesuchen sowie 81 Widerspruchsentscheide mit erläuternden Bemerkungen. Weiter findet man in dieser Datenbank über 8‘000 geografische Bezeichnungen, die in der Schweiz durch einen Staatsvertrag geschützt sind sowie alle seit 2008 erlassenen materiellen Widerspruchsentscheide des Instituts. Das Institut steht für Fragen zur Verfügung und nimmt Rückmeldungen oder Anregungen zur elektronischen Prüfungshilfe gerne entgegen.
Aus der folgenden Statistik sind die Schweizer Markenanmeldungen der Jahre 2004 – 2014 und die Anzahl Anmeldungen, die mittels Vertreter erfolgten, ersichtlich: