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Newsletter IGE | IPI

26. Januar 2017

 
 
 

Newsletter 2017/01 Marken

 

Sehr geehrte Damen und Herren

 

Es freut uns, Ihnen die Januar-Ausgabe des Newsletters der Markenabteilung senden zu dürfen.

 

01    Praxisänderung des IGE: Verwechselbarkeit von staatsvertraglich geschützten Bezeichnungen in abgewandelter Form

02    Elektronisches Verzeichnis der geschützten öffentlichen Zeichen

 
 
 
 

01 Praxisänderung des IGE: Verwechselbarkeit von staatsvertraglich geschützten Bezeichnungen in abgewandelter Form

Die Praxis des IGE bezüglich Bezeichnungen, die aufgrund der bilateralen Verträge mit Deutschland, Frankreich, Spanien, Portugal, Ungarn, Tschechien und der Slowakei geschützt sind, wird angepasst. Neu können Zeichen, die geschützte Bezeichnungen enthalten, ohne Einschränkung der Warenliste zum Markenschutz zugelassen werden, sofern die nachfolgenden Bedingungen kumulativ erfüllt sind:

  • Die geschützte Bezeichnung liegt in einer abweichenden Form im Sinne von Art. 4 Abs. 2 der Verträge vor.
  • Es besteht keine Verwechslungsgefahr mit der geschützten Bezeichnung, da das hinterlegte Zeichen im Gesamteindruck bei den relevanten schweizerischen Abnehmern keine Irreführungsgefahr in Bezug auf die geografische Herkunft weckt. Im Rahmen dieser Prüfung werden neu folgende Ausnahmen gemäss Richtlinien (also gegebenenfalls unter Vorbehalt eines besonderen Rufs) berücksichtigt: Angaben mit doppelter Bedeutung, Typenbezeichnungen, Namen von ethnischen Gruppen, betriebliche Herkunft, Verkaufsort, Titel von Medien und Verlagserzeugnissen und Inhaltsangaben, geografische Hinweise in der Gastronomie, Namen von Luftfahrtgesellschaften, Namen von Sportorganisationen, Namen von kulturellen und sportlichen Anlässen, geografische Hinweise bei Tabakwaren sowie Reisedienstleistungen.
  • Das Zeichen ist im Ursprungsland ohne Einschränkung der Warenliste eingetragen.

Die Änderung tritt per sofort in Kraft und ist auf alle hängigen Verfahren anwendbar.

 

02 Elektronisches Verzeichnis der geschützten öffentlichen Zeichen

Das Institut führt gemäss Art 18 WSchG ein elektronisches Verzeichnis der geschützten Zeichen der Schweiz und der öffentlichen Zeichen, die ihm ausländische Staaten mitgeteilt haben. Es macht das Verzeichnis elektronisch zugänglich.

 

Das Verzeichnis ist seit dem 23.12.2016 unter www.ige.ch/suche einsehbar.

 

Die Datenbank dient im Wesentlichen der allgemeinen Information und fördert die Transparenz. Jedermann kann sich durch eine einfache Konsultation der entsprechenden Datenbank eine Übersicht über die geschützten öffentlichen Zeichen der Schweiz (Eidgenossenschaft, Kantone, Bezirke und Gemeinden) und des Auslands verschaffen. Das Verzeichnis erleichtert dem IGE auch den Vollzug des Wappenschutzgesetzes.

 

Die Aufnahme in das Verzeichnis ist für den Schutz der öffentlichen Zeichen keine Voraussetzung. Die Aufnahme im Verzeichnis begründet lediglich die widerlegbare Vermutung, es handle sich um ein öffentliches Zeichen (vgl. Swissness-Botschaft, BBl 2009, S. 8637). Der Schutz basiert auf einer eidgenössischen, kantonalen oder kommunalen Gesetzesgrundlage. Für die öffentlichen Zeichen des Auslands basiert er auf Art. 6ter PVUe, gegebenenfalls in Kombination mit dem Bundesgesetz zum Schutz von Namen und Zeichen der Organisation der Vereinten Nationen und anderer zwischenstaatlicher Organisationen (NZSchG; SR 232.23). Im Geltungsbereich des NZSchG ist nach wie vor die Publikation im Bundesblatt gemäss Art. 4 Abs. 2 NZSchG schutzbegründend.

 

Das Verzeichnis befindet sich im Aufbau. Die ausländischen Zeichen sind vollständig einsehbar. Von den schätzungsweise 3‘500 öffentlichen Zeichen der Schweiz wurden zum jetzigen Zeitpunkt ungefähr 1‘000 Zeichen zur Aufnahme in das Verzeichnis angemeldet und aufgenommen. Das Institut erfasst auf Mitteilung laufend weitere öffentliche Zeichen der Kantone, Gemeinden und Bezirke. Wo eine Übersetzung noch fehlt, wird das Zeichen nur in der Sprache angezeigt, in welcher die Anmeldung getätigt wurde. Die Suche im Verzeichnis ist aktuell nach Wortelementen (Adresse der Behörde, Textbestandteile im Wappen, Farben) möglich. Zukünftig wird die Suche nach Bildelementen mit dem entsprechenden Wiener Code möglich sein.

 

Mit freundlichen Grüssen

 

Iris Weber

Markenabteilung