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Newsletter IGE | IPI

21. Dezember 2015

 
 
 

Newsletter 2015/12 Marken

 

Sehr geehrte Damen und Herren

Es freut uns, Ihnen die Dezember-Ausgabe des Newsletters der Markenabteilung vorlegen zu dürfen.

 

01    Inkrafttreten der Version 2016 der 10. Auflage der Nizza-Klassifikation
02    Öffnungszeiten über die Festtage

 
 
 
 

01 Inkrafttreten der Version 2016 der 10. Auflage der Nizza-Klassifikation

Jährlich beschliesst der Expertenausschuss der Nizza-Union diverse Änderungen der Nizza-Klassifikation. Die Zusammenstellung sämtlicher Änderungen ist auf der Homepage der OMPI ersichtlich.
Es handelt sich um:

  • Anpassung der erläuternden Anmerkungen zu Klasse 40 hinsichtlich der Dienstleistung „kundenspezifische Herstellung von Waren“ (vgl. Newsletter vom 26. November 2015 ).
  • Löschung einiger Oberbegriffe der Klassenüberschriften und Anpassung der erläuternden Anmerkungen.
  • Umformulierungen, Neuaufnahmen und Löschungen von zahlreichen Begriffen der alphabetischen Liste.


Oberbegriffe der Klassenüberschriften

Das HABM hat den Antrag gestellt, gewisse Oberbegriffe der Klassenüberschriften zu löschen und die erläuternden Anmerkungen entsprechend anzupassen. Der Expertenausschuss hat diesem Antrag zugestimmt. Es handelt sich im Wesentlichen um die Formulierungen „Waren aus Material xy, nicht in anderen Klassen enthalten“.

Das Institut wird seine Praxis nicht ändern und wird die Oberbegriffe der Klassenüberschriften gemäss aktuell geltender Nizza-Klassifikation weiterhin akzeptieren.

„Smartwatches“ (Klasse 9)
Der Expertenausschuss hat entschieden, den Begriff „Smartwatches“ in die alphabetische Liste der Nizza-Klassifikation aufzunehmen. Bei „Smartwatches“ handle es sich um „am Handgelenk getragene Mini-Computer“ und nicht um Uhren im herkömmlichen Sinn, weshalb der Begriff in Klasse 9 eingeteilt wird.

Das Institut hatte den Begriff „Smartwatch“ bislang in Klasse 14 akzeptiert und wird ab 1. Januar 2016 seine Praxis entsprechend ändern. Da es sich beim Begriff „Smartwatches“ um eine Neuaufnahme in der Nizza-Klassifikation und nicht um eine Umklassierung eines bestehenden Begriffs handelt, können zusätzliche Klassengebühren anfallen.

Die Änderungen der Nizza-Klassifikation treten am 1. Januar 2016 in Kraft, und werden auf alle hängigen Gesuche angewendet. Die Klassifikationshilfe des Instituts wird auf den 1. Januar 2016 aktualisiert.

Fragen betreffend die Änderungen und deren konkrete Umsetzung können an die E-Mail Adresse wdl@ipi.ch  gerichtet werden.

 

02 Öffnungszeiten über die Festtage

Das Institut bleibt während der Festtage wie folgt geschlossen:

  • Donnerstag, 24. Dezember 2015 ab 12.00 Uhr bis 27. Dezember 2015
  • Donnerstag, 31. Dezember 2015 ab 12.00 Uhr bis 3. Januar 2016
 

Wir wünschen Ihnen frohe Festtage!

 

Mit freundlichen Grüssen

 

 

Iris Weber

Markenabteilung