Nach der aktuellen Praxis können beim IGE in Patentangelegenheiten unterschiedliche Versandadressrollen geführt werden:
- ein Empfänger nur für Jahresgebührenerinnerungen (Art. 18d PatV),
- ein Empfänger für Rechnungen (Gebühren gemäss Anhang 3 GebV-IGE und Jahresgebührenerinnerungen) und
- ein Schreibenempfänger (erhält sämtliche Korrespondenz des IGE, einschliesslich Rechnungen und Jahresgebührenerinnerungen).
Ab dem 1. November 2019 fällt die Rolle des Rechnungsempfängers weg. Neu wird die gesamte Korrespondenz zu Verfahren vor dem IGE betreffend das PatG, einschliesslich Zahlungserinnerungen und Rechnungen, dem Schreibenempfänger zugestellt.
Als Ausnahme dieser Regel besteht weiterhin die Möglichkeit, dem IGE einen alleinigen Empfänger ausschliesslich für Jahresgebührenerinnerungen mit Adresse in der Schweiz oder in Liechtenstein anzugeben.
Ist ein Rechnungsempfänger im Patentregister eingetragen, wird das IGE den Anmelder/Inhaber/Vertreter zur Entscheidung auffordern, ob diese Rolle gelöscht oder als Empfänger der Jahresgebührenerinnerungen weitergeführt werden soll. Ohne Antwort auf diese Aufforderung nimmt das IGE selbständig eine Umschreibung auf die Rolle als Empfänger für Jahresgebührenerinnerungen vor. Ist bereits ein solcher Empfänger eingetragen, löscht das IGE den Rechnungsempfänger; die Rechnungen zu Verfahren vor dem IGE betreffend das PatG werden dann an den Schreibenempfänger geschickt.