Das IGE beginnt die Prüfung von ESZ-Gesuchen frühestens ein Jahr nach Patenterteilung. Ist die maximale Schutzdauer des Grundpatents bald erreicht, erfolgt die Prüfung früher. ESZ-Gesuche werden grundsätzlich in der Reihenfolge des Gesuchseingangs geprüft.
Neu sistiert das IGE ESZ-Gesuche von Amts wegen, wenn beim zugehörigen Grundpatent ein Einspruchs- oder Beschwerdeverfahren am Europäischen Patentamt (EPA) hängig ist. ESZ-Gesuche, bei welchen die maximale Schutzdauer des Grundpatents bald erreicht ist, werden nicht sistiert. ESZ-Gesuche mit dem gleichen Erzeugnis, die auf einem anderen Grundpatent als dem am EPA angegriffenen basieren, werden aufgrund des verfassungsmässigen Beschleunigungsgebotes nicht sistiert (vergl. BVGer vom 20. Oktober 2010, B-1019/2010).
Die Praxis zur Sistierung gilt für alle am IGE hängigen und zukünftigen Gesuche.