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Newsletter IGE | IPI

27. Februar 2019

 
 

Newsletter 2019/02 Marken

 

Sehr geehrte Damen und Herren

 

Es freut uns, Ihnen die Februar-Ausgabe des Newsletters der Markenabteilung senden zu dürfen.

 

01 WDL-Tipp des Monats

02 Ergänzung der «Klassifikationshilfe» mit häufig verwendeten Begriffen

 
 
 

01 WDL-Tipp des Monats

 

Relativ viele Waren- und Dienstleistungsverzeichnisse basieren auf einer fremdsprachigen Liste. Dabei werden oft Übersetzungsfehler gemacht, die dann zu einer Falschklassierung oder zum Verlust einer Priorität führen können. Nachfolgend ein paar häufige Fehler:

 

  • 25 Ski equipment, namely ski trousers, ski jackets and ski gloves umfasst nur die Skihosen, Skijacken und die Skihandschuhe und nicht noch etwa Skier oder Skistöcke. «Namely» muss folglich mit «nämlich» und nicht mit «insbesondere» oder «namentlich» übersetzt werden. Andernfalls würde «ski equipment» bzw. Skiausrüstung in Klasse 25 als zu vage beanstandet werden, weil die meisten Waren einer Skiausrüstung in Klasse 28 eingeteilt sind. Mit der Aufzählung beginnend mit «namely» bzw. «nämlich» wird jedoch die Ausrüstung abschliessend mit Waren der Klasse 25 präzisiert. Ferner hätte man bei einer offenen Aufzählung im Fall eines Prioritätsanspruches nur eine Teilpriorität.

 

  • 39 Rental and leasing of cars: Im Deutschen wird unter «Leasing» nicht das gleiche verstanden wie im Englischen. Während es im Englischen praktisch ein Synonym von «renting» ist, wird es im Deutschen im Sinn eines Geldgeschäftes verstanden, das immer in Klasse 36 eingeteilt wird. Wenn also in englischen Listen «rental of» und «leasing of» verwendet werden, müssen beide mit «Vermietung von» übersetzt werden. Dem deutschen «Leasing» würde «lease-purchase financing» oder «hire-purchase financing» entsprechen.

 

  • «Mobile» wird im Englischen sowohl als Substantiv als auch als Adjektiv verwendet. Als Substantiv hat es die Bedeutung von «Mobiltelefon» oder von «Mobile». Entsprechend ist mit «mobile application software» oder kurz «mobile apps» nicht eine mobile Software gemeint, sondern «Applikationssoftware für Mobiltelefone» oder «Apps für Mobiltelefone» oder mit «crib mobiles» sind nicht mobile Krippen gemeint, sondern «Mobiles für Babybettchen».

 

Oben genannte Beispiele zeigen, dass bei der Übersetzung von fremdländischen Listen vorsichtig vorzugehen ist. Eine Übersetzung durch eine einfache Übersetzungsmaschine reicht in der Regel nicht. Sie muss hinsichtlich Logik und Klassierungskriterien überprüft werden. Eine Hilfe bei Übersetzungen von englischsprachigen Listen kann unsere Klassifikationshilfe sein. Die Übersetzungen erfolgen dort nach den Klassierungsregeln.

 

02 Ergänzung der «Klassifikationshilfe» mit häufig verwendeten Begriffen

 

Die oben erwähnte Klassifikationshilfe ist nicht nur bei Übersetzungen ein sehr nützliches Hilfsmittel, sondern auch bei der Ausarbeitung Ihres Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses. Sie sehen auf einen Blick, ob ein von Ihnen gewählter Begriff vom IGE akzeptiert wird oder nicht. Besteht Ihre Liste ausschliesslich aus «grünen Begriffen», gelangt Ihr Gesuch in die sogenannte «vorgezogene Markenprüfung»: Ihre Marke wird innert 6 Tagen geprüft – und wenn offensichtlich unproblematisch – eingetragen.

 

Damit möglichst viele Anmelder von diesem Verfahren profitieren können, haben wir unsere Klassifikationshilfe mit sämtlichen Begriffen ergänzt, welche in den letzten Monaten mehr als 20 Mal in Markenanmeldungen verwendet wurden. Demnächst werden wir das Gleiche mit sämtlichen Begriffen, welche mehr als 10 Mal verwendet wurden tun. Zögern Sie nicht, klicken Sie auf https://wdl.ige.ch/wdl/ !

 

Mit freundlichen Grüssen

 

Iris Weber

Markenabteilung

 
 
 
 

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