Änderungen, die das EPA an Europäischen Patenten vornimmt und die das IGE für den Teil CH/LI des betreffenden EP-Patentes im Schweizerischen Register der Europäischen Patente einträgt, werden dem Inhaber neu auch dann schriftlich bestätigt, wenn dem IGE keine Zustelladresse in der Schweiz oder in Liechtenstein bekannt ist. In diesem Fall versendet das IGE die Bestätigung an die Adresse des ersten Inhabers, den das EPA mitgeteilt hat. Diese Anpassung wird erstmals mit der Verarbeitung von EPA-Änderungen vom 13. Dezember 2018 wirksam.